Donnerstag, 16. Juli 2015

Kulturgut Gesetz autorisierter Entwurf

Gesetz zum Schutz des wichtigen nationalen Kulturguts

Monika Grütters legt autorisierten und geänderten Entwurf vor - niemand soll heimlich enteignet werden 


Kulturstaatsministerin Monika Grütters ändert ihren Referentenentwurf zum Schutz des nationalen Kulturguts. Heute liegt ein autorisierter Entwurf vor, der bald auch im Internet veröffentlicht werden soll. Das bisher kursierende Papier war übrigens gar nicht für die Öffentlichkeit gedacht. Es hatte in der Kunstwelt für viel Wirbel und "Übersprungshandlungen" von Künstlerseite geführt. 

Text: Helga Waess
Museumsinsel, Berlin, Foto: Helga Waess

Beruhigung für Künstler, Sammler, Händler und Museumsdirektoren

Der neue Gesetzestext ist ein 39-seitiger Entwurf. Hier in gebotener Kürze die WICHTIGEN ÄNDERUNGEN:


  • Die "Unverletzlichkeit der Wohnung" wird nicht eingeschränkt.
  • Die Opt-out-Klausel lässt jeden selbst entscheiden, ob eine Dauerleihgabe als "nationales Kulturgut" eingestuft werden soll.
  • Wird eine Dauerleihgabe von einem Museum zurück an den Sammler gegeben, dann erlischt der Status des "nationalen Kulturgutes". Künstler, wie Georg Baselitz können ohne Auflagen jederzeit die Leihverträge beenden.
  • Der Kulturgutschutz erlischt automatisch mit dem Ende des Leihvertrages. 
  • Ein Werk in der Kulturgutschutzliste muss ausdrücklich zum Bestand des Hauses gehören.
  • Ein Vorkaufsrecht wird nicht eingeführt.
  • Es gibt ein ausdrückliches Widerspruchsrecht für Künstler, Händler oder Sammler.
  • Gemälde, die älter als 70 Jahre sind und mehr als 300.000 Euro Wert haben, müssen vor der Ausfuhr geprüft werden (zuvor hieß es: 50 Jahre und 150.000 Euro Wert).
  • Zeichnungen mit einem Wert von mehr als 15.000 Euro bedürfen einer Ausfuhrgenehmigung.
  • Zukünftig soll auch die Ausfuhr in EU-Staaten stärker kontrolliert werden. 
  • WICHTIGSTES ZIEL: Der freie Handel mit Kunst aus Krisengebieten soll per Gesetz unterbunden werden.

Bei dem neuen Gesetz gehe es um eine Angleichung an den EU-Standard

Das zurzeit gültige Gesetz zum Schutz des Kulturguts stammt aus dem Jahr 1955. Es soll nun aktualisiert und genauer definiert werden, was "wertvolles nationales Kulturgut" ist und im Land verbleibt. 

Die Überarbeitung im Detail wird einige Wochen dauern. 

Monika Grütters übte auch Kritik an den Museen. Sie  hätten Baselitz erklären müssen, dass es diese Übersprunghandlung des Leihgaben-Rückzugs nicht gebraucht hätte. Beim Ende eines Leihvertrags habe der Künstler selbstverständlich alle Rechte an seinem Werk.

Die Ministerin betonte auch, dass der Kunsthandel immer in die Gesetzgebungsdebatte eingebunden gewesen sei.

Beiträge zur Diskussion um den Schutz des nationalen Kulturgutes im Deutschlandradio Kultur


15.Juli: Ein Beitrag von Stefan Koldehoff im Deutschlandradio Kultur zum nunmehr authorisierten Entwurf von Monika Grütters.

15. Juli: In einem Beitrag von Christiane Habermalz im Deutschlandradio Kultur kommt Monika Grütters zu Wort.

13. Juli: Christiane Habermals stellt im Deutschlandradio Kultur unter diesem Link fest "Kunsthandel fühlt sich von Grütters gegängelt"

13. Juli: Maximilian Steinbeis meint "bislang profitierte Deutschland vom freien Kunsthandel" mehr in: "Aus den Feuilletons KUNST UNTER BÜROKRATISCHER ZWANGSVERWALTUNG?'

12. Juli: Hartwig Fischer, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, im Gespräch mit Christine Watty "Baselitz kassiert Dauerleihgaben ein"

DHW - hier der Link Homepage der Autorin