Montag, 19. März 2018

UNESCO Immaterielles Kulturerbe

UNESCO Immaterielles Kulturerbe


Die Bundesweite UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes wurde durch sieben Neuaufnahmen ergänzt - Hebammenkunst und Bauhüttenwesen sind für 2019 nominiert


Die UNESCO-Kommission nimmt in Deutschland sieben Kulturtraditionen in die Liste des Immateriellen Kulturerbes auf



Die seit 2003 geführte UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes ist ein wichtiger Förderfaktor für die kreativen Kultur-Übungen weltweit. Insgesamt sind 176 Staaten der UNESCO-Konvention beigetreten. Deutschland unterschrieb im Jahr 2013 die Konventions-Vereinbarungen und konnte seitdem 72 Kulturformen und sieben so genannte „Gute Praxis-Beispiele“ aufnehmen lassen. Viele Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und spezielles Naturwissen der Völker drohten ohne diese Liste in Vergessenheit zu geraten. Insbesondere, wenn ihre Ausübung durch die sich verändernden gesellschaftlichen Strukturen und den technischen Einfluss auf den Lebensalltag und die Produktionsbedingungen verloren gehen würden.

Logo der UNESCO für das Verzeichnes des Immateriellen Kulturerbes
Copyright: Unesco - Presse




Bundesweit wurden sieben Immaterielle Kulturformen in die UNESCO-Liste aufgenommen


  1. Künstlerische Drucktechniken des Hochdrucks, Tiefdrucks, Flachdrucks, Durchdrucks und deren Mischformen
  2. Further Drachenstich
  3. Historisches Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit 1475“
  4. Spergauer Lichtmeß
  5. Das Bauhüttenwesen - Weitergabe, Dokumentation, Bewahrung und Förderung von Handwerktechniken und -wissen (= Gutes Praxis-Beispiel)
  6. Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg (= Gutes Praxis-Beispiel)
  7. Der „Pfingsttanz“ als Basis der kommunalen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra (Gutes Praxis-Beispiel)


2019: Für die Aufnahme-Entscheidung im März nächsten Jahres wurden das Hebammenwesen und die Bauhüttentradition nominiert



Die Hebammenkunst - Ausbildung und Ausübung


Hebammen haben über Jahrhunderte ihr fundamentales medizinisches, anatomisches und geburtshilfliches Wissen überliefert. 
Das wohl älteste Zeugnis ihrer Kunst findet sich in einer fünftausend Jahre alten Tempelmalerei, die eine Drillingsgeburt darstellt. Damals wurde der ägyptische Sonnengottes Re auf einen Schlag dreifacher Vater.
In Deutschland gilt die „Berufsordnung für Hebammen“ aus dem Jahr 1452 – aus Regensburg – sowie das „Hebammenlehrbuch“ der Justina Siegemund aus dem Jahr 1690 als Beginn der ordentlichen Hebammen-Ausbildung.
Heute absolvieren Hebammen in Deutschland ihre Ausbildung an einer Hochschule oder Hebammenschule in insgesamt 1.600 vorgeschriebenen Theorie- und 3.000 Praxisstunden. Anschließend betreuen sie werdende Mütter während der Schwangerschaft, Geburt und sind wichtigste, da oft erste Ansprechpartner für die Nachsorge im Anschluss.

Prof. Dr. Christoph Wulf, der Vorsitzende des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe, äußert sich zu der Nominierung des Hebammenwesens für die UNESCO-Liste:
Etwa 20.000 Hebammen in ganz Deutschland leisten jeden Tag sehr wertvolle Arbeit. Ihr Wissen und ihre weitreichenden Fähigkeiten sind essenziell für Geburten hierzulande, aber auch in vielen anderen Teilen der Welt. Doch führen heute in Deutschland Überlastung und hohe Haftungsrisiken zu oft schwierigen Arbeitsbedingungen für Hebammen. Mit der Nominierung dieser Kulturform für die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes wollen wir einmal mehr auf die sehr wertvollen Kompetenzen der Hebammen sowie auf die Notwendigkeit der Erhaltung und Weitergabe ihres Wissens und Könnens aufmerksam machen.“


Das Bauhüttenwesen als erhaltenswertes Immaterielles Kulturerbe


In Bauhütten werden Kompetenzen für die Bearbeitung von Naturstein tradiert. Immernoch gibt es eine Bauhütte am Ulmer Münster oder am Kölner Dom. Hier wird der Ursprungszustand der verarbeiteten Steine rekonstruiert, restauriert und Schützenswertes erhalten.
Das Wissen der Steinbearbeitung wird aber auch weiterentwickelt und nachfolgenden Generationen vermittelt.

Verzeichnis des Bundesweiten Immateriellen Kulturerbes der UNESCO



Aus der Vielzahl der Nationalen Kulturellen Errungenschaften wird durch die UNESCO-Kommission jedes Jahr eine Auswahl getroffen, um den Kulturellen Reichtum weltweit zu dokumentieren. International stehen bisher 470 immaterielle Kulturformen den UNESCO-Listen.

(HW)