Dienstag, 3. April 2018

UNESCO-LISTE Theater-Orchester

UNESCO Immaterielles Kulturerbe

Wird die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft als Immaterielles Kulturerbe der Menschheit?


Gegen Ende 2019 wissen wir mehr! 


Dann entscheidet nämlich der zwischenstaatliche Ausschuss der UNESCO darüber, ob die soeben nominierte deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in die Liste des Immateriellen Kulturerbe der Menschheit aufgenommen wird. In Deutschland findet sich eine lange Tradition der Theater- und Orchesteraufführungen, deren Vielfalt im Bereich Genre, Ästhetik, Ausdrucksmittel, im Wandel und Fortschritt der Sprache bis hin zu den Aufführungsanlässen immer wieder neue Wege geht. Die Nominierung ist aber schon mal ein guter Anfang und ein wichtiger Schritt. Der Antrag auf Aufnahme in die Liste wurde vom Auswärtigen Amt offiziell an die UNESCO übergeben.

Tympanon des Nationaltheaters, München,
Foto: Helga Waess (Archiv)

„Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft“ gehört zum Immateriellen Kulturerbe


Der Antragstellung ging im Jahr 2014 der vorausgesetzte Eintrag der „Deutschen Theater- und Orchesterlandschaft“   in das Bundesweite Verzeichnis für das Immateriellen Kulturerbes.
Die lange Tradition der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft bildete sich bereits im 18. und 19. Jahrhundert heraus. In den vielen kleinen Staaten und Herzogtümern des Landes war der Theater oder Orchesterbesuch ein wichtiger Kulturfaktor für die Bevölkerung. Insgesamt finden wir in Deutschland eine lebendige Musik- und Theaterlandschaft mit zahlreichen Spielstätten:


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  • an die 140 Staats- und Stadttheater sowie Landesbühnen mit Orchestern 
  • circa 130 Opern-, Symphonie-, Rundfunk- oder Kammerorchester und Kammerphilharmonien 
  • fast 220 private Theater, 
  • 100 Theater- und Symphonieorchester mit wechselnden Spielstätten, 
  • 2.200 freie Spielstätten, Gruppen oder Ensembles
  • und an die 2.500 Amateur-Theaterbühnen

Begleitend zur Antragstellung sagte Staatsministerin Michelle Müntefering: 


„Der deutsche Vorschlag der Theater- und Orchesterlandschaft für die UNESCO-Liste steht beispielhaft für modernes Immaterielles Kulturerbe. Die Nominierung zeigt, dass Theater und Orchester wichtige Räume der freien Meinungsäußerung, der öffentlichen Debatte und kritischen Reflexion sind. Sie macht auch deutlich, welch hohe Bedeutung die zahlreichen internationalen Kooperationen und Koproduktionen von Theatern und Orchestern haben: Sie fördern interkulturelle Begegnungen und Kommunikation auch jenseits des politischen Diskurses und damit das Verständnis füreinander. Genau diesen Dialog und diese gesellschaftlich wichtigen Freiräume wollen wir mit Hilfe internationaler Kulturpolitik weiter ausbauen und stärken.“ 

Begeisterung auch beim Präsidenten des Deutschen Bühnenvereins Ulrich Khuon:


 „Theater und Orchester schaffen kulturelle Räume für Erzählungen, Reflexionen und Gespräche innerhalb ihrer lokalen Gemeinschaften und tragen damit wesentlich zu  Lebensqualität und Identität bei. Diese wichtigen sozio-kulturellen Räume müssen wir erhalten und weiterentwickeln. Deutschland hat die reichste Theaterlandschaft der Welt. Etwa die Hälfte aller Opernhäuser auf der ganzen Welt ist in Deutschland situiert. Und was Schauspielhäuser angeht, gibt es eine ähnliche Dichte.“ 

Und auch der Generalsekretär des Deutschen Musikrats, der zugleich Präsident des Deutschen Kulturrats ist, Prof. Christian Höppner betonte: 


„Die Dichte der Theater- und Orchesterlandschaft und die kulturelle Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen führt im Amateur- wie auch im Profibereich zu täglich gelebter Transkulturalität. In Zeiten auseinanderdriftender Gesellschaften und der zunehmenden Abschottung in digitalen Echokammern hat dies einen unschätzbaren Wert für das Zusammenleben in Vielfalt.“ 

Auf den ersten Blick erfüllt die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft alle Vorrausetzungen

Eine nachweisbare Lebendigkeit mit unbedingt identitätsstiftender, kulturell offener und sich wandelnder Komponente, wobei die Tradition weiter getragen wird. Die Förderung der Träger dieser Kulturform und die stete Entwicklung bei konstanter Erhaltung und den bestehenden Eintrag in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Letzteres ist eine Absichtserklärung der Vertragstaaten, die sich durch Einschreibung verpflichten weiterhin: "das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern."